Gebührenliste für Atteste, Bescheinigungen, Untersuchungen und Impfungen

 

Neben Standarddokumenten wie Verordnungen, Kind-krank-Bescheinigungen oder AU-Bescheinigungen werden von Patienten, Schulen, Kindergärten oder anderen Institutionen immer häufiger Bescheinigungen gewünscht. Grundsätzlich sind jegliche Dokumente nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen, wenn diese auf vereinbarten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden. 


Die Gebühren für das Erstellen anderer Dokumente und die damit verbundenen medizinischen Maßnahmen müssen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Die Kosten müssen entweder vom Patienten oder von der anfordernden Stelle getragen werden.